eParking TERMINAL T3 - P10 - Offizieller Parkplatz des Flughafens Flughafen Frankfurt am Main

Cargo City Süd, 60549, Frankfurt am Main, Niemcy
bereits ab 0.00NOK

Informationen über Parkplatz eParking TERMINAL T3 - P10 - Offizieller Parkplatz des Flughafens am Flughafen Frankfurt

eParking Terminal T3 – P10 – Offizieller Parkplatz des Flughafens

Der offizielle Parkplatz des Flughafens in Frankfurt mit Stellplätzen, die mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge ausgestattet sind, befindet sich bei Terminal 3.

🚶 Fußweg zum Terminal

Das eParking Terminal befindet sich auf einem mehrgeschossigen Parkplatz von Terminal 3. Vom Parkplatz aus ist es bequem zu Fuß bis zum Terminal. Reisende, die Terminal 1 nutzen, können die Sky Line kostenlos nutzen, die täglich von 4:00–23:00 Uhr verkehrt. In den Nachtstunden verkehren zwischen den Terminals Shuttlebusse des Flughafens.

🍵 Zusätzlich

• mehrgeschossiger Parkplatz
• Stellplätze mit AC-Ladestationen mit 11 kW
• 44 Stellplätze für das Laden von Elektrofahrzeugen
• Online-Reservierung möglich von 9 Monaten bis 24 Stunden vor Abflug
• Standzeit von 1 bis 44 Tagen
• Laden per RFID-Karte, QR-Code oder SMS freischalten
• die Kosten für elektrischen Strom werden vom Betreiber der Ladeeinrichtung separat abgerechnet
• eigener Kabelsatz mit Type-2-Stecker erforderlich
• Aufzüge zum Terminal
• Gepäckwagen auf Ebene 3 beim Zugang zum Terminal verfügbar
• maximale Fahrzeughöhe: 2,10 m

📍 Anfahrtsdetails

Wenn Sie der Autobahn A5 folgen, biegen Sie an der Ausfahrt CargoCity Süd / Terminal 3 ab und folgen Sie anschließend den Beschilderungen Terminal 3 / Parking Garage T3. Die Einfahrt erfolgt über P10 mit dem QR-Code, den Sie nach der Reservierung erhalten. Die Stellplätze eParking Terminal befinden sich auf Ebene 8 (Zone A) und sind nach dem Passieren der Haupteinfahrt entsprechend gekennzeichnet.

Wenn Sie eParking Terminal T3 – P10 – Offizieller Parkplatz des Flughafens über Parklot reservieren, erhalten Sie die Garantie für einen Stellplatz sowie einen attraktiven Preis auf dem offiziellen Flughafenparkplatz in Frankfurt.

Karte

Rechtliche Hinweise

Im Rahmen der Verpflichtung gemäß Art. 12a Abs. 2 und 4 des Gesetzes vom 30.05.2014 über Verbraucherrechte (Gesetzblatt von 2020, Pos. 287) informiert der Dienstleister hiermit über die Aufteilung der Pflichten im Zusammenhang mit dem über den Dienstvertrag für Parkdienstleistungen zwischen dem Dienstleister und den Eigentümern der Parkplätze, die ihre Angebote auf dem Dienst des Dienstleisters präsentieren. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass alle auf dem Dienst des Dienstleisters verfügbaren Angebote von Unternehmern stammen.

Die Aufgabe des Dienstleisters ist:

  1. Das Platzieren von Angeboten für Parkdienstleistungen auf der Website in der vom Parkplatzbesitzer oder den für die Zusammenarbeit Verantwortlichen übermittelten Formulierung, einschließlich der Preise. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Höhe der genannten Preise, ändert sie nicht und übermittelt stets die aktuellsten Preise, die von Parkplätzen und Partnern bereitgestellt werden.

  1. Bereitstellung von Informationen per E-Mail an Reisende über die Hauptmerkmale des Dienstes:

  • Standort des Parkplatzes, Kontaktdaten für die Parkplatzverwaltung;

  • Informationen über Transfers, gegebenenfalls deren Fehlen, insbesondere die Dauer;

  • alle Annehmlichkeiten, die vom Parkplatz angeboten werden;

  • Informationen zu Sprachvoraussetzungen, falls die Nutzung bestimmter Parkdienstleistungen durch den Reisenden von erfolgreicher mündlicher Kommunikation abhängt;

  • Informationen über die Verfügbarkeit von Parkdiensten für Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie, auf Wunsch des Reisenden, genaue Angaben zur Anpassung an seine Bedürfnisse.

  1. Veröffentlichung von Informationen auf der Website über:

  • den Preis der Parkdienstleistung und die Zahlungsmethode;

  • die Art der zusätzlichen Kosten, die dem Nutzer entstehen können;

  • das Recht des Nutzers, den Vertrag über die Parkdienstleistung innerhalb des vom Website-Regelwerk vorgesehenen Zeitraums vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen;

  • Handelsname, Adresse, Wegbeschreibung und Öffnungszeiten des Parkplatzes.

  1. Reservierung und Kauf der Parkdienstleistung sowie zusätzlicher vom Parkplatz angebotener Dienste ermöglichen.

  1. Kauf einer vom externen Partner, der keinen Vertrag mit dem Parkplatz hat – Inter Partner Assistance S.A., angebotenen Versicherung für die Parkdienstleistung.

  1. Bereitstellung individueller kommerzieller Informationen über Angebote an Nutzer, die über E-Mail Kontakt mit der Website aufgenommen haben.

  1. Abwicklung der durch den Nutzer abgeschlossenen Verträge, insbesondere die Übermittlung von Informationen über Reservierungen vom Parkplatz sowie die Übermittlung von Informationen von der Versicherungsgesellschaft, falls der Nutzer eine solche Versicherung erworben hat.

  1. Ermöglichung des Nutzers, Änderungen an der Reservierung innerhalb der vom Reglement vorgesehenen Zeit vorzunehmen, sowie die Weitergabe aller sonstigen Informationen, die die Durchführung des Parkdienstes beeinflussen, sowie Unterstützung bei der Kommunikation des Nutzers mit dem Parkplatz während der Parkdienstleistung.

  1. Bearbeitung von Reklamationen im Bereich der eigenen Tätigkeit und der erbrachten Dienstleistungen, insbesondere im Verkaufsprozess – Korrektheit und Qualität der Betreuung im Verkaufsprozess der im Serviceangebot verfügbaren Dienstleistungen sowie der After-Sales-Betreuung.

Die Aufgabe des Parkplatzes ist:

  • die Übermittlung von Parkplatzangeboten an den Dienstleister, einschließlich Informationen über den Preis der Dienstleistung, insbesondere Parken auf dem Parkplatz sowie die Preise für zusätzliche Dienstleistungen, die der Nutzer in Anspruch nimmt;

  • die Bereitstellung von Daten und Informationen an den Dienstleister, die für die Erbringung der Parkdienstleistungen erforderlich sind;

  • die Bereitstellung von Präsentationen mit Fotos des Parkplatzes und Transferfahrzeugen in den Angeboten, die an den Dienstleister geliefert werden;

  • ordnungsgemäße Erfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrags;

  • Bearbeitung von Reklamationen, deren Gegenstand die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags durch den Parkplatz ist.

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